Eine Besonderheit dieses Gebäudes ist das offene sich über beide Geschosse erstreckende Atrium, an das die Büroeinheiten ohne brandschutztechnisch relevante Trennung angrenzen.
Mittels Ingenieurmäßigem Nachweisverfahren konnte belegt werden, dass zwischen den Büroeinheiten und dem geschossübergreifenden Atrium keine kostenintensive Brandschutzverglasung notwendig wird, um die baurechtlich geforderten Schutzziele zu erfüllen. Die durchgeführte Brandsimulation hat nachgewiesen, dass eine Verglasung aus Verbundsicherheitsglas in Verbindung mit einer wirksamen Rauch- und Wärmeabfuhr gleichermaßen die baurechtlichen Anforderungen erfüllt.
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