Wirkungsvoll und wirtschaftlich: Brandschutz für Landkreise und Städte
Brandverhütung und effektiver Schutz für Personen und Gebäude im Brandfall zählen auch zu den wesentlichen Herausforderungen für Kommunen.
Durch die Beratung werden Landkreise und Städte dabei unterstützt, ihre brandschutzspezifischen Aufgaben wirkungsvoll und wirtschaftlich zu lösen, beispielsweise durch die Brandverhütungsschau, die Prüfung von Bauanträgen und/oder Brandschutzgutachten gemäß VwV Brandschutzprüfung im Genehmigungsverfahren. Gleichermaßen können Kommunen im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung (siehe Abwehrender Brandschutz) unterstützt werden.
Brandverhütungsschau
Aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zu Änderung und Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) müssen bestimmte bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung im Abstand von höchstens fünf Jahren begangen werden. Die Kontrollgänge in diesen Sonderbauten sind eine präventive Maßnahme, um Menschen und Tiere vor den Gefahren eines möglichen Brandausbruches zu schützen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die in der Baugenehmigung festgeschriebenen Auflagen zur Erfüllung der Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes eingehalten werden.
In Baden-Württemberg sind die unteren Baurechtsbehörden für die Durchführung von Brandverhütungsschauen zuständig.
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann.
Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
So ist festzustellen, ob
- wegen baulicher oder anderer Mängel die Gefahr von Bränden besteht
- durch die Art der Nutzung die Gefahr von Bränden besteht
- brennbare Stoffe in solchem Umfang oder derart gelagert werden, dass die Gefahr von Bränden besteht
- die erforderlichen Brandabschnitte vorhanden sind und ob sie sich in vorschriftsmäßigem Zustand befinden
- die erforderlichen Rettungswege vorhanden sind und sicher benutzt werden können
- die erforderlichen Löschmittel, Löschgeräte und -anlagen sowie Feuermelde-/ Brandmelde-einrichtungen und Rauchabzugsanlagen vorhanden und einsatzfähig sind
- die Flächen für die Feuerwehr in erforderlichem Umfang vorhanden und nutzbar sind
- die Löschwasserversorgung ausreichend ist
- Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich sind
- Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Evakuierungspläne, soweit erforderlich, vorhanden sind
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Prüfung von Baugesuchsunterlagen
Im baurechtlichen Verfahren soll die Beurteilung der Frage, ob die Ziele des Brandschutzes eingehalten sind, nicht zuletzt im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung grundsätzlich von der Baurechtsbehörde selbst über eine fachliche Begutachtung durch Bauverständige im Sinne von § 46 Abs. 4 LBO erfolgen.
Unsere Leistung umfasst die Beurteilung der Planhefte der vorliegenden Bauvorhaben sowie die Erstellung einer kurzen Stellungnahme, in welcher wir uns zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes äußern. Sofern das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, schlagen wir ggf. Auflagen, Abweichungen, Ausnahmen, Erleichterungen etc. vor, die zum Gegenstand der Baugenehmigung gemacht werden müssen.
Prüfung von Brandschutznachweisen
Bei komplexen bauordnungsrechtlichen Verfahren können Sie von unserer umfassenden Kompetenz in Sachen Brandschutz profitieren.
Unsere Brandschutzexperten beraten und unterstützen Sie insbesondere im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die schnelle und kompetente Prüfung von Brandschutznachweisen.
Wir beraten Sie gerne!
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