BRANDSCHUTZPLANUNG

Das sichere Fundament im Brandschutz

Innovative architektonische Konzepte und spezifische Nutzungen erfordern häufig die Vernetzung unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben mit den Anforderungen der Bauherrschaft. Zudem ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Planer unverzichtbar.

Brand­schutz­planung

Objektbezogene
Konzeption

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Bestandsaufnahme

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Brandschutztechnische Beratung

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Wettbewerbsverfahren

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Brandschutztechnische Due Diligence

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Objektbezogene Konzeption

Alle konkreten Maßnahmen im Brandschutz erfordern eine grundlegende Konzeption, die Vorgaben aus technischer, wirtschaftlicher und gesetzlicher Sicht optimal berücksichtigt. Sinfiro entwickelt für Sie objektbezogene Brandschutzkonzepte nach Maß, die sämtliche Schutzzielanforderungen vollauf erfüllen.

Bei der Erstellung von objektbezogenen Brandschutzkonzeptionen/­Brandschutznachweisen gilt es, einen Teilbereich der Vorgaben zu bündeln und so aufeinander abzustimmen, dass baurechtliche, wirtschaftliche, funktionale und formale Aspekte den Zielvorgaben der einzelnen Interessengruppen genügen.

Durch die Anwendung ingenieurmäßiger Nachweismethoden werden konventionelle Beurteilungsmaßstäbe ergänzt und Möglichkeiten eröffnet, um innovative Ideen umzusetzen, wirtschaftliche Ziele zu erreichen und Sicherheitsaspekte in ausreichendem Maße zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Erarbeitung von objektbezogenen Brand­schutz­konzeptionen / Brand­schutz­nachweisen gilt es, Abweichungen von geltenden Bauvorschriften herauszuarbeiten, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten adäquate Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen und unkonventionelle Ansätze zu begründen. Objektbezogene Brandschutzkonzepte/­Brandschutznachweise werden von uns entsprechend der vfdb-Richtlinie 01/01 erstellt und durch Brandschutzpläne nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ergänzt.

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Bestandsaufnahme

Durch bauliche Veränderungen, geänderte Nutzungskonzepte oder sich wandelnde Verantwortlichkeiten entsteht häufig die Notwendigkeit, die Sicherheitskonzepte bestehender Gebäude zu untersuchen und zu verifizieren.

Die brandschutztechnische Beurteilung steht meist im Fokus. Einerseits wird das Schutzbedürfnis der Nutzer, andererseits die allgemeine Wirtschaftlichkeit der avisierten Brandschutz-Maßnahmen angesprochen.

Da sich bauliche Gegebenheiten in den seltensten Fällen mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und den Vorstellungen der Betreiber vereinbaren lassen, ist eine umfassende Vorort-Analyse der Situation erforderlich. Mit der gesetzlichen Schutzzieldefinition vor Augen werden Brandschutzlösungen erarbeitet, um die vorhandene Substanz zu erhalten, denkmalpflegerische Aspekte zu berücksichtigen, die gewünschte Nutzung zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu erlangen.

Die umfassende und alle Sparten berücksichtigende brandschutztechnische Beurteilung des Bestandes ist dabei häufig von unkonventionellen Lösungen an der Grenze zwischen Baurecht und Bautechnik geprägt.

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Brandschutztechnische Beratung

Mit einer spezifischen Brandschutzberatung können Fragestellungen zu speziellen Brandschutzthemen beantwortet werden. Einzelfragestellungen können beispielhaft zu folgenden Themenfeldern sein (vgl. § 38 LBO, VwV BVS und VwV Brandschutzprüfung):

  • Nachbarschutzrechtliche Belange – Äußere Brandwände
  • Alle für den Brandschutz wesentlichen Bauteile und Konstruktionen sowie die Verwendung von Baustoffen
  • die Zahl, Anordnung und Herstellung der Treppen, Treppenräume, Flure, Aufzüge, Ausgänge und Rettungswege
  • den Betrieb und die Nutzung einschließlich des organisatorischen Brandschutzes und der Bestellung und der Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzanlagen, -einrichtungen und -vorkehrungen einschließlich der Löschwasserrückhaltung
  • die zulässige Benutzerzahl, Anordnung und Zahl der zulässigen Sitze und Stehplätze bei Versammlungsstätten, Tribünen und fliegenden Bauten
  • Rauch- und Wärmeableitung
  • Löschwasserversorgung
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Löschwasseranlagen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen)
  • der Sicherung des zweiten Rettungswegs über Rettungsgeräte der Feuerwehr
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Rauchmelder, Hand-Feuermelder) und
  • für die Alarmierung im Brandfall oder betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (wie Werkfeuerwehr, Feuerwehr-, Evakuierungs-, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen).

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Wettbewerbs­verfahren

Mit einer neutralen Beratung z. B. bei Architekten-Wettbewerben oder Ausschreibungen gewährleisten wir Ihnen, dass Sie sich auf passgenaue, innovative Brandschutzlösungen für Ihr Bauprojekt verlassen können.

Damit gewinnen Sie maximale Transparenz über die angebotenen Leistungen und Brandschutzmaßnahmen und können sich auf fundierter Basis für einen kompetenten Anbieter entscheiden.

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Brandschutz­technische Due Diligence

Der Immobilien-Markt boomt. Damit Immobilien als Kapitalanlage mit guten Renditeaussichten sich im Nachhinein nicht als unwirtschaftliche Investitionen herausstellen, wird zunehmend eine Brandschutz Technical Due Diligence gefordert. Bei einer brandschutztechnischen Due Diligence Prüfung wird der Status von Gebäuden und Sonderbauten erhoben. Diese Prüfung liefert eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bei wohlüberlegten Investitionen. Die detaillierte Bestandsanalyse zeigt potenzielle Nutzungsmöglichkeiten auf und ermittelt die Kosten, die für den baulichen Brandschutz bei Kauf oder Umbau anfallen. Bestehende Genehmigungsunterlagen und ein Soll-Ist-Abgleich vor Ort ermöglichen zuverlässige Aussagen zu den Schwachstellen eines Objektes. Eventuell erforderliche Brandschutzmaßnahmen und deren Lösungsansätze können so frühzeitig in die Entscheidungsfindung einfließen. Investitionen müssen sich auszahlen und wir unterstützen Sie gerne dabei.

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