Die kurze Antwort: Nein.
Die richtige Antwort: Es kommt darauf an.
Ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Nutzung des Gebäudes, der Größe oder möglichen Brandrisiken.
Welche Fälle typisch sind und wie Unternehmen dabei unterstützt werden können, haben wir kompakt zusammengefasst.
Ein Brandschutzbeauftragter wird immer dann erforderlich, wenn Rechtsvorschriften, behördliche Auflagen oder die Gefährdungsbeurteilung eines Unternehmens dies verlangen.
Typische Fälle sind zum Beispiel:
- Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder Hochhäuser
- Industrieanlagen mit großen zusammenhängenden Flächen (z. B. über 5.000 m²)
- Gebäude mit hoher Personenbelegung oder komplexer Nutzung
- Erhöhte Brandgefährdung durch brennbare Stoffe, Produktionsprozesse oder technische Anlagen
- Behördliche Auflagen aus Baugenehmigungen oder Anforderungen der Feuerwehr
- Vorgaben aus Arbeitsstättenverordnung, DGUV oder Versicherungen
In der Praxis wird ein Brandschutzbeauftragter häufig erforderlich, wenn Nutzung, Größe oder Gefährdung eines Objekts über den normalen Gebäudebetrieb hinausgehen.
Die Sinfiro Brandschutzingenieure begleiten Unternehmen und Bauherren ganzheitlich – von der Klärung der Notwendigkeit bis zur laufenden Betreuung im Betrieb.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- fachliche Bewertung, ob ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist
- Unterstützung bei der Bestellung und Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten
- Externe Stellung eines Brandschutzbeauftragten oder fachliche Begleitung interner Beauftragter
- Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen (Teile A, B, C)
- Organisation und Durchführung von Brandschutzunterweisungen, Begleitung und Dokumentation von Räumungsübungen
- Unterstützung bei behördlichen Abstimmungen
- Kontinuierliche Betreuung und Beratung im laufenden Betrieb
Unser Ziel sind rechtssichere, wirtschaftliche und praxisnahe Brandschutzlösungen.