ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ

Beim Brandschutz alles in reibungslosem Fluss

Im Brandfall müssen Feuerwehren, Mitarbeiter und andere Personen in Gebäuden wissen, was zu tun ist. Unsere Brandschutzexperten bieten Ihnen alles, was Sie für einen reibungslosen organisatorischen Brandschutz brauchen – von Flucht- und Rettungsplänen über die Gestellung des externen Brandschutzbeauftragten bis zur Durchführung von Räumungsübungen und Brandschutzunterweisungen.

Organisa­torischer Brand­schutz

Flucht- und Rettungspläne

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Bestuhlungspläne

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Zimmeraushänge

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Brandschutzordnung

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Externer Brandschutzbeauftragter

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Räumungsübung

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Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne ermöglichen es insbesondere ortsunkundigen Personen, sich mit der brandschutztechnischen Infrastruktur eines Gebäudes auseinanderzusetzen.
Sie liefern dem Gebäudenutzer entscheidende Hinweise über den Verlauf von Rettungswegen sowie über vorhandene Löschgeräte, Sanitätsausstattungen, Alarmierungseinrichtungen, Notfalltelefone etc.

Unsere Brandschutzexperten erstellen objektbezogene Flucht- und Rettungspläne. Damit bieten Sie Gebäudenutzern die Möglichkeit, sich im Vorfeld eines Schadensereignisses die wesentlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen zu verdeutlichen.

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Bestuhlungspläne

Wo sich viele Menschen an einem Ort gleichzeitig aufhalten, steht die Personensicherheit an erster Stelle. Dies spiegelt sich insbesondere in den Auflagen der Versammlungsstättenverordnung wider, zu den vorrangig die Sicherstellung der Rettungswege gehört. Dagegen weist jede Veranstaltung ihre ganz spezifischen Eigenheiten auf, die sich aus der Veranstaltungsart, dem Raum- und Infrastrukturangebot und nicht zuletzt aus den Wünschen und Bedürfnissen des Veranstalters, dem Betreiber und dem Eigentümer ergeben.

Daher sind klar definierte Rahmenbedingungen, welche die baurechtlichen, raumspezifischen sowie infrastrukturellen Parameter übersichtlich und nachvollziehbar darstellen, unabdingbar, um Veranstaltern Planungssicherheit in Bezug auf Machbarkeit und Möglichkeiten zu geben. Hierzu fordern Baurechtsbehörden gemäß der Versammlungsstättenverordnung so genannte Bestuhlungspläne, in denen die erforderlichen Rettungswege unter Berücksichtigung der maximalen Personenanzahl in Verlauf und Ausgestaltung dargestellt werden. Dazu gehören neben der Visualisierung von klassischen Bestuhlungen auch die Ausweisung von flexibel nutzbaren Freiflächen, logistik- und sicherheitsrelevante Einrichtungen und Räumen sowie auch ggf. periphere Bereiche, sofern diese für die Räumung von Bedeutung sind.

Um diesen Spagat zwischen größtmöglicher Flexibilität, optimaler Raum- und Infrastrukturnutzung und Einhaltung baurechtlicher Vorgaben zu meistern werden in enger Zusammenarbeit mit den Kunden maßgeschneiderte Pläne gemäß den Vorgaben der aktuellen Versammlungsstättenverordnung erstellt.

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Zimmeraushänge

Hotels sind Orte, an denen sich Menschen wohnungsähnlich aufhalten, ohne den Vorteil der Ortskenntnis zu besitzen. Aus diesem Grund werden an Gebäude dieser Art und Nutzung aus baurechtlicher Sicht hohe Sicherheitsstandards angelegt. Dazu gehört, allen Gästen eine Grundorientierung sowie klare Handlungsanweisungen im Schadensfall zur Verfügung zu stellen.

Dazu fordert die Beherbergungsstättenverordnung in jedem Gastzimmer einen so genannten Zimmeraushang. Dieser beinhaltet neben der Darstellung die für diesen Raum zugehörigen Rettungswege auch Sicherheits- und Handlungshinweise in verschiedenen Sprachen.

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Brandschutz­ordnung

Durch detaillierte Regeln zur Brandvermeidung sowie verständliche Verhaltensanweisungen im Brandfall bieten Sie Nutzern privater, öffentlicher und gewerblicher Gebäude maximalen Schutz.

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A/B/C ist Pflicht für viele Gebäudearten und Arbeitsstätten. Diese muss ständig nach den aktuell gültigen Vorgaben aktualisiert und alle zwei Jahre von einer autorisierten Stelle überprüft werden.

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Externer Brandschutz­beauftragter

Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Aufgaben können auch von einem Externer Brandschutzbeauftragter gemäß der DGUV Information 205-003 übernommen werden.

Die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter kann u.a. folgende Leistungen umfassen

  • Aus- und Fortbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern
  • Organisation der Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Sachversicherern
  • Planung und Durchführung von Räumungs- oder Einsatzübungen

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Räumungsübung

Im Brandfall ist es besonders wichtig, dass die Personen in einem Gebäude das Objekt schnell und sicher verlassen können.

Unsere Brandschutzexperten überprüfen anhand von Räumungsübungen das Nutzerverhalten im Brandfall und gleichen dieses mit vorhandenen Räumungsplänen ab. Aus den Ergebnissen leiten wir konkrete Empfehlungen zur Optimierung ab, beispielsweise die Einrichtung von Sammelplätzen.

Kontakt

Wir beraten Sie gerne!

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